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1

Donnerstag, 27. April 2017, 00:03

EuGH und Untertitel ...

Hallo,

Ich habe mir heute diesen Artikel durchgelesen und fand auch den letzten Absatz
bezüglich der Untertitel "interessant" ...

Welche Auswirkungen kann (oder wird) das eventuell auf SubCentral haben?

2

Donnerstag, 27. April 2017, 09:54

Auf SubCentral eher keine.

In den Niederlanden gibt es, im Gegensatz zu Deutschland, so gut wie keine Synchronisationen.
Das heißt, die Sender erstellen eigene Untertitel für die TV-Produktionen bzw geben sie in Auftrag und zahlen viel Geld dafür. Für UT und die Austrahlungsrechte.
Wofür die Arbeit machen und das viele Geld zahlen, wenn die im Internet bereits auf Niederländisch geschaltet sind?

In Deutschland hat man im TV so gut wie keine Möglichkeit, Serien im O-Ton mit dt. Untertiteln zu sehen. Abgesehen von PayTV Sendern wie Sky und selbst da eher selten.
Hier ist es eher unwahrscheinlich, dass TV-Sender oder Mediengruppen irgendeine Klage einreichen, denn UT werden hier meist nur für DVD/BluRay/etc. erstellt.
Die "Konkurrenz" ist in Deutschland also nicht so gegeben wie in den Niederlanden.

Das ist so meine (wenn auch nur an der Oberfläche angekratzte) Meinung dazu.

3

Donnerstag, 27. April 2017, 10:58


Das heißt, die Sender erstellen eigene Untertitel für die TV-Produktionen bzw geben sie in Auftrag und zahlen viel Geld dafür.
Prinzipiell ging es mir darum:
= = = = = = = = = =
Der Rechteinhaber des Filmwerks habe auch die alleinigen Rechte an den Untertiteln, befand
das Gericht. Die Herstellung und Verbreitung von Untertiteldateien dürfe nur mit Genehmigung
der Rechteinhaber erfolgen.

= = = = = = = = = =

Wenn der EuGH jetzt entschieden hat, daß Untertitel nur mit Genehmigung der Rechteinhaber
erstellt werden dürfen, betrifft das mMn nicht nur die Niederlande, sondern ganz Europa ...
... hoffentlich nicht, aber es ist wohl zu befürchten.

4

Donnerstag, 27. April 2017, 11:45

Das hat nicht der EuGH entschieden, sondern das Amsterdam District Court.
EuGH ist das mit den Mediaplayern

5

Donnerstag, 27. April 2017, 12:38


Das heißt, die Sender erstellen eigene Untertitel für die TV-Produktionen bzw geben sie in Auftrag und zahlen viel Geld dafür.
Prinzipiell ging es mir darum:
= = = = = = = = = =
Der Rechteinhaber des Filmwerks habe auch die alleinigen Rechte an den Untertiteln, befand
das Gericht. Die Herstellung und Verbreitung von Untertiteldateien dürfe nur mit Genehmigung
der Rechteinhaber erfolgen.

= = = = = = = = = =

Wenn der EuGH jetzt entschieden hat, daß Untertitel nur mit Genehmigung der Rechteinhaber
erstellt werden dürfen, betrifft das mMn nicht nur die Niederlande, sondern ganz Europa ...
... hoffentlich nicht, aber es ist wohl zu befürchten.


Mein Gott, scheiss Dir doch nicht in die Hose.
Du machst aus einer Mücke einen Elephanten.
Du liest da mehr rein als drin steht.

Es geht um die Untertitel die von Firmen erstellt werden, die dann auf DVD/BR kommen.
Das hat mit Untertiteln von SubCentral nichts zutun, denn die sind nicht für die Verkaufsversionen der TV Serien.

Ich glaub mich zu erinnern das Firmen die zu faul waren hier bei subcentral sogar Untertitel "geklaut" haben,
glaub bei Fringe war das....

6

Dienstag, 9. Mai 2017, 22:28

bezüglich des hoseninhalts möchte ich mich mal nicht äußern, aber inhaltlich gebe ich meinem vorschreiben recht.
natürlich bezieht sich das urteil nur auf UT, welche entweder für BD/DVD oder für die TV/Web Ausstrahlung im auftrag des rechteinhabers erstellt wurden.

eine andere entscheidung hatte wohl auch niemand erwartet. das hat also mit sc und deren inhalt so gar nix zu tun.

aber gedanken machen darf man sich ja, ohne gleich schimpfe zu bekommen, ist ja nicht jeder juristisch gut orientiert ... sc wie auch tv4u wissen denke ich, dass sie rechtlich nur aüßerst schwer angreifbar sind und im zweifel müsste bewiesen werden, dass der einzelne subber (im auftrag des seitenbetreibers) ein entsprechendes video zur suberstellung ilegal heruntergeladen hat.
und das in unserem rechtstaat zu schaffen, halte ich für schlichtweg unmöglich.
lg und gudn8

JuppJulasch

Denny Crane

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7

Montag, 21. August 2017, 20:28



...und da hier kein finanzielles Interesse besteht.....pffft!!

8

Samstag, 2. Dezember 2017, 21:52

Ich glaub mich zu erinnern das Firmen die zu faul waren hier bei subcentral sogar Untertitel "geklaut" haben,
glaub bei Fringe war das....
Irgendeine Möglichkeit das zu überprüfen? Mich interessiert gerade brennend, ob dem so war/ist :D

9

Montag, 4. Dezember 2017, 17:03

Zitat


Wenn der EuGH jetzt entschieden hat, daß Untertitel nur mit Genehmigung der Rechteinhaber
erstellt werden dürfen, betrifft das mMn nicht nur die Niederlande, sondern ganz Europa ...
... hoffentlich nicht, aber es ist wohl zu befürchten.


Was gibt es da zu befürchten? Es war doch nie anders, durch diese Gerichtsentscheidung hat sich nichts geändert.
Das meiste das hier veröffentlicht wird ist eigentlich illegal, das ist doch keine neue Erkenntnis.

Untertitel ohne Genehmigung des Urhebers zu erstellen und veröffentlichen war (zumindest in Deutschland, Österreich, etc.) noch nie erlaubt!
Rechtlich ist das ganz klar geregelt. Der Urheber dürfte z.b. frei entscheiden, dass sein Werk beispielsweise nur im Original gezeigt werden darf und nicht in andere Sprachen übersetzt. Wird er selten tun, aber wenn das der Künstler will, sollte man es auch respektieren. Dann darf der Film halt nur ganz ohne Synchro oder Untertitel gezeigt werden.

Urheber für den Text ist im Normalfall der Drehbuchautor, oft sind auch noch einige andere Leute Mitautoren, die müssen im Zweifel alle gefragt werden.
Wobei der Drehbuchautor meistens natürlich gleich alle Rechte, also auch das übersetzen oder erstellen von Untertiteln an den/die Produzenten verkauft.
D.h. wenn ein Sender (oder jemand von subcentral.de) Untertitel erstellen will, braucht er nur mehr den Produzenten fragen, und nicht alle Autoren und Mitautoren.
Fragen braucht man natürlich nur, wenn man die Untertitel auch veröffentlichen will (d.h. z.b. hier posten). Für den privaten Gebrauche ist das auch ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt, du brauchst natürlich niemand fragen, wenn du das etwa deiner Freundin übersetzen willst.

Soweit die rechtliche Seite.

Daneben gibt es aber auch noch die praktische Seite, und da ist es dann tatsächlich so, dass es viele Urheber nicht interessiert, wenn hier in deutsch jemand illegal Untertitel veröffentlicht. Manche Autoren freut es vielleicht sogar. Es wird also eher selten passieren, dass jemand Schwierigkeiten bekommt, weil er hier Untertitel veröffentlicht ohne den Autor zu fragen.

In dem Sinn nochmal vielen Dank an all die UT-Ersteller, die sich einiges antun damit wir uns leichter tun.

10

Dienstag, 5. Dezember 2017, 13:05

Rechtlich ist das ganz klar geregelt. Der Urheber dürfte z.b. frei entscheiden, dass sein Werk beispielsweise nur im Original gezeigt werden darf und nicht in andere Sprachen übersetzt. Wird er selten tun, aber wenn das der Künstler will, sollte man es auch respektieren. Dann darf der Film halt nur ganz ohne Synchro oder Untertitel gezeigt werden.

Das stimmt. So geschehen bei Jim Jarmuschs "A night on Earth".

11

Mittwoch, 6. Dezember 2017, 14:34

Das stimmt. So geschehen bei Jim Jarmuschs "A night on Earth".
Nur teilweise. Laut Wikipedia wurde der zwar nicht synchronisiert, aber durchaus untertitelt.

Ich dachte an sowas wie "Die Passion Christi". Der ist zwar dann doch mit Untertitel in die Kinos gekommen, aber wenn ich es richtig verstanden habe, wollte den Mel Gibson eigentlich ganz ohne UT veröffentlichen. (Auch wenn dann niemand das Gesprochene verstanden hätte, die Geschichte kennen die Meisten ohnehin. ;-) )

Rechtlich hätte das auch funktioniert, er ist dann aber vermutlich am wirtschaftlichen Druck gescheitert, dass er dann doch noch einer Untertitelung zugestimmt hat. Sonst hätte er wohl keinen Verleih gefunden, der ihn außerhalb von Festivals zeigt.

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12

Dienstag, 30. Januar 2018, 23:40

... das Thema ist gar nicht so einfach zu beurteilen. Wenn hier Untertitel erstellt werden, so werden diese ja nicht in Verbindung mit dem Werk (Film) veröffentlicht, bzw. zum download angeboten. Schon hier dürfte eine Klage des Rechteinhabers des Films schwer zu begründen sein, da mit dem Film zunächst einmal kein direkter kausaler Zusammenhang besteht. Die Übersetzung der Vo´s dürfte sogar eine eigenständige, urheberrechtliche Leistung darstellen. Erst wenn die übersetzten Untertitel in den Film eingebunden und dieser dann öffentlich angeboten würde, dürfte die ganze Sache anders aussehen. Das wird hier aber nicht gemacht und ob unsere User die übersetzten Untertitel in einen entsprechenden Film einbinden, ist ja auch nicht einmal bewiesen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Lukas der Lokomotivführer« (30. Januar 2018, 23:52)


13

Donnerstag, 1. Februar 2018, 20:39

...und ob unsere User die übersetzten Untertitel in einen entsprechenden Film einbinden, ist ja auch nicht einmal bewiesen.
Mal ganz dumm gefragt. Was soll man damit sonst machen? Lesen, wie einen Zeitungsartikel und sich das Geschehene vorstellen?
Ich finde, da machst Du dir die Sache etwas zu einfach. Vor allem, weil auch immer angegeben wird, an welche Videofassung die Untertitel jeweils angepasst wurden.

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14

Freitag, 2. Februar 2018, 12:55

Ich finde, da machst Du dir die Sache etwas zu einfach. Vor allem, weil auch immer angegeben wird, an welche Videofassung die Untertitel jeweils angepasst wurden.
Ich habe in meinem Leben einige Urheberrechtsprozesse vor den Landgerichten in Deutschland geführt und dabei einige Überraschungen erlebt. Einfach und klar ist in der Regel bei solchen Prozessen gar nichts! Da ging es zwar nicht um Untertitel, aber um schutzwürdige literarische Texte. Es dürfte auch ziemlich egal sein, an welche Videofassung die Untertitel angepaßt wurden. Letztendlich gilt vor Gericht der Beweis zu erbringen, dass das Forum subcentral Untertitel erstellt und gleichzeitig das Forum diese auch mißbräuchlich in Form einer Filmeinbindung verwendet/öffentlich anbietet. Dies ist nicht der Fall und ich würde einmal davon ausgehen, dass eine solche Klage der Filmrechteinhaber schon alleine wegen Passivlegitimation (richtiger Beklagter?) scheitern dürfte. :)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas der Lokomotivführer« (2. Februar 2018, 13:11)