Ach, man "darf" Dich gern berichtigen? Und dafür hat man sich dann vorher nach dem werten Befinden zu erkundigen, ob der Herr denn in der Stimmung ist, die Korrektur wohlwollend anzuerkennen, um nicht beleidigt zu werden?ich habe keine ahnung wer oder wie es übersetzt wurde. aber da für die meisten wohl eher ley-linien kein begriff sein dürften, war eine übersetzung durchaus angebracht. man darf mich/uns ja jederzeit gerne berichtigen, wenn wir was falsch übersetzen, sind schließlich alles nur menschen und machen fehler. aber das war jetzt meiner meinung nach pure klugscheißerei