Sie sind nicht angemeldet.

Die Registrierung ist auf manuelle Freischaltung eingestellt. Ja, das ist Absicht. Subs laden geht auch ohne.

Um freigeschaltet zu werden: Kurze E-Mail an info@ mit Benutzernamen und von derselben E-Mail-Adresse aus, mit der die Registrierung durchgeführt wurde.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: SubCentral.de - Hochwertige Untertitel für TV-Serien. Vorab, wir bieten hier keine Serien zum Download an. Diese Plattform dient Usern, die anderen Usern unentgeltlich, selbst erstellte Untertitel für Fernsehserien zur Verfügung stellen wollen. Hier ist alles gratis und niemand bereichert sich auf irgendeine Weise. Falls dies dein erster Besuch auf dieser Seite ist, lese dir bitte die Hilfe durch. Dort wird dir die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Unter dem Menüpunkt SerienListe findet man eine Übersicht über alle verfügbaren Projekte, außerdem kann man seine Lieblingsserie per "Serien QuickJump" (rechts oben) direkt ansteuern. Darüber hinaus solltest du dich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutze das Registrierungsformular, um dich zu registrieren oder informiere dich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls du dich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert hast, kannst du dich hier anmelden.

1

Donnerstag, 12. April 2012, 19:47

Frage für die Trollwiese

Inwieweit hat sich das Eigentümerrecht der ausstrahlenden Sender und deren Produktionsfirmen, die Serie zur Ausstrahlung an Sender gibt, gegenüber dem Zuschauer, welcher einfach nur glotzen will, seit 50 Jahren verändert? Durch Medium Indernett. ³³²G/B²³

Hintergrund ist, dass Ich mir von einer im TV ausgestrahlten Sendung einen Videokassettenmitschnitt machen durfte, weil bsp. zur Sendezeit nixdaheim sein konnte, um dann hinterher anzusehen.

Jetzt bekommt keiner mehr den Deckel auf die Pandorra, weil Menschen anderen Menschen die Freundlichkeit machen und es Ihnen "aufgenehmen"
Dann noch, gerade das, dass es eine kostenlose Gabe von mitfühlenden Freunden ist, wo der Staat keine Gelder mehr mit abbekommt für Videokassettenverkäufe, mehrwert sozusagen, ist das Problem, welches sich neuzeitlich Piraterie schimpft.

Was Unterscheidet früher von heute, wenn sich doch nur das Medium geändert oder weiterentwickelt hat und Dank GB Platz neuerdings halt einfach weniger Behälter benötigt werden.


Ohne auf Software :nene: eingehen zu wollen, wo doch Kosten dahinterstecken und es dadurch zum Raub wird, ist es bei BEREITS ausgestrahlten Serien aus TV from worldwide doch "freies Gut", sollte man doch meinen dürfen.

Frage landet sicher schnell im Trollareal, aber mal sehen, ob andere von euch, mir dies auch verständlich erklären können. Denn innerhalb der Untertitelforen schweigen wir doch alle darüber, für was wir den Untertitel nutzen. :nene:

Die Frage soll sich rein auf TV Serien beziehen, die irgendwo auf der Erdkugel ausgestrahlt wurden
:gruss: :juhu: :troll: :ironie:

2

Donnerstag, 12. April 2012, 20:37

Was willst machen die Leute lassen sich ja auch von HD+ veräppeln...

Benzinpreis ist auch sowas denn der Sprit wurde zum Tag X in die Tankwagen gefüllt wie kann der Sprit dann täglich den Preis ändern??

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »arnoldrimmer« (13. April 2012, 06:39)


3

Freitag, 13. April 2012, 00:52

Wenn ich Sprite tanken könnte, würde ich fast 80 Cent sparen.
Mal im Ernst, ich finde die Frage überflüssig, es ist ein (im Augenblick) rechstfreier Raum.
Also lassen wir es so.

Viel Spass mit unseren Untertiteln Laza

4

Freitag, 13. April 2012, 06:42

Es ist nicht rechtsfrei denn meist bringen die alles Auf DVD /Blueray raus und da sprechen die dann von Verlusten.

http://de.wikipedia.org/wiki/OnlineTVRecorder

Zitat

Die Zulässigkeit des Dienstes muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs am Einzelfall geprüft werden.

Shift TV, einem ähnlichen Dienst, dessen Betreiber Netlantic GmbH in Unterföhring in Deutschland
ansässig ist, wurde vom Oberlandesgericht Dresden die Aufzeichnung von
RTL und SAT1 für unzulässig erklärt (Urteil vom 5. Dezember 2006, Az.: 14 U 1735/06). Laut Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media zieht der Anbieter, die Netlantic GmbH, jedoch in der Sache vor den Bundesgerichtshof.

Am 4. August 2006 hat die ProSiebenSat.1 Media AG beim Landgericht
Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst onlinetvrecorder.com
erwirkt. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts wurde es
OnlineTVRecorder untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen,
öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln, wie die
Sendergruppe mitteilte. Später stellte sich aber heraus, dass das Urteil
gegen den ehemaligen Besitzer der Domain www.onlinetvrecorder.com
gerichtet war.[13] Das Unternehmen OnlineTVRecorder vertritt demgegenüber den Standpunkt, dass OTR laut § 53 des Urheberrechtsgesetzes
legal sei, wonach jedermann ein Anrecht auf eine (auch durch Dritte
angefertigte) Privatkopie hat, solange die Kopie ohne finanzielle
Gegenleistung zur Verfügung gestellt wird. Weiter beruft sich
OnlineTVRecorder darauf, dass jeder ein Recht habe, privat Mitschnitte von TV-Sendungen anfertigen zu lassen und diese auch unentgeltlich an Dritte weitergeben zu dürfen. Mittels der proprietären Verschlüsselung
werde sichergestellt, dass nur Sendungen dekodiert werden können, deren
Aufzeichnung der Benutzer vorher selbst in Auftrag gegeben habe.

Ein Urteilsspruch nach einer Klage von RTL gegen die Online-Videorekorder wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht erfolgte am 22. April 2009 durch den Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 216/06).
Das Gericht stellte fest, dass die kommerzielle Vervielfältigung
grundsätzlich gegen das Urheberrecht verstößt, jedoch in Ausnahmefällen
erlaubt ist. Dabei muss sichergestellt sein, dass die kommerziellen
Anbieter lediglich auf einen "persönlichen Videorekorder" aufzeichnet
und die Inhalte keinen Dritten zur Verfügung stehen.[14] Dies trifft auf einige browserbasierte Dienste wie Save.TV zu, die sich in dem Urteil bestärkt sehen.[15]
RTL beantragte daraufhin eine Revision des Urteils, woraufhin die Sache
zurück ans OLG Dresden verwiesen wurde; am 12. Juli 2011 bestätigte
dieses (AZ 14 U 801/07) das Urteil des BGH, wonach die Dienstleistung eines: "persönlichen Videorekorders" grundsätzlich erlaubt ist, sofern die Aufnahmen keinem Dritten zur Verfügung gestellt werden.[16]
Unklar ist nach diesem Urteil allerdings noch, ob diese Dienstleistung
die Senderechte der Sender im Sinne eines wettbewerbswidrigen Monopols
mit Abschlusszwang für den Kunden verletzt; hierzu wird eine
Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts erwartet.[17]

5

Freitag, 13. April 2012, 16:00

gerade dieser Umstand, dass hinterher noch als DVDs vermarkten wollen, bringt erst das Problem. Doch wo unterscheidet sich eine TV Sendung von den Nachrichten, die nicht als Blueray rauskommen?
Und warum muss Ich es selbst aufnehmen um mein Recht auf später ansehen zu halten und es darf mir kein anderer aufnehmen?
Oder wenn meine Lieblingssendung nur in Alaska kommt, was unterscheidet dies von deutschem TV Programm, bzgl des Rechtes?
Es werden TVrekorder mit Aufnahmefunktion verkauft, somit sind deren Hersteller die Dealer einer Ware, deren Einsatz nur auf Nachrichten beschränkt sein müsste. Unlogisch.

Aber was genau hat dies mit Sprit Preis oder HD+ zu tun?
@ arnoldrimmer : so stell Ich mir bsp.weise eine Antwort vor oder ein Beitrag zum Thema, während nochimmer hinterm Sinn von
Wenn ich Sprite tanken könnte, würde ich fast 80 Cent sparen, suche.

Es sollten Menschen, die es nutzen dabei sein, wenn es entschieden wird und nicht Politikfuzzies, die noch nicht mal wissen, worum es uns geht. Ich finde es soll sein wie Radio. Wenn mir Musik gefällt darf ich es auf Kassette aufnehmen, legal. Auch wenn exact das Gleiche per web downen könnte.

ICh finde Fragen sind erst dann Schnee von Gestern, wenn Sie geklärt sind. Aber da Ich vornerein dachte, dass es trollig wird, siehe Titel des Threads. :troll: