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1

Mittwoch, 11. Januar 2012, 09:22

Jemand fordert Betrag zurück

und zwar hab ich bei ebay locker über 200 sachen seit november verkauft.

da ging dann eine dvd nicht weg, jedoch meldete sich kurz darauf jemand
und wollte die dvd so kaufen, für 1 euro + 2,50 € versand also insgesamt
3,50 € streitwert.

der käufer meldete sich dann ma und fragte nach ob die dvd schon abgeschickt sei
und ich sagte schon seit dezember, also ner weile ...

dann meinte er, wär ok.

dann kam wieder was und er wollte die sendungsnr. und so haben bzw das ich mich drum kümmern soll,
weils bisher nicht ankam.

ich habe nicht drauf reagiert, weil ich mir dachte "ok jetzt will mich da einer verarschen"

ausserdem weiss jedes kind, dass man nen briefumschlag nicht zrückverfolgen kann, es sei denn es ist ein einschreiben.


heute früh hat er sich wieder zu wort gemeldet mit folgendem text:

 Spoiler





was meint ihr ?

würde derjenige mit nem anwalt angehen.
bei 3,50 € streitwert ?


ich glaube solche leute versuchen es einfach immer wieder, weil es genug leute gibt die sich einschüchtern lassen, meint ihr nicht auch ?


gruss



ps. besonders komisch, da bisher die ganzen ca. 200 (wenn nich mehr) sachen ja ankamen.
cd's, dvd's, bandshirts usw...

2

Mittwoch, 11. Januar 2012, 09:32

Ich muss Dir sagen das er Recht mit seiner Forderung hat. Du trägst die Bringschuld und hast somit auch die Pflicht nachzuweisen den Brief abgeschickt zu haben. Es gibt bei der Post einen Antrag auf Sendungsverfolgung, diesen solltest du ausfüllen und abschicken, am besten auch eine Kopie an den Käufer. Er will das Geld ja nicht sofort zurück, er fordert dich lediglich auf nachzuweisen die DVD abgeschickt zu haben, was durch so eine Sendungsverfolgung ja getan ist. Sprich am Besten direkt mit jemanden bei der Post.

Der Streitwert ist wirklich sehr gering, ich bezweifle das es dem Käufer um den Betrag geht, viel mehr fühlt er sich wohl betrogen und möchte Gerechtigkeit. Lass es nicht zu einem möglichem Rechtsstreit kommen, falls es mit der Sendungsverfolgung nicht klappen sollte, gib ihm einfach die 3,50€ zurück und vergiss die Sache, bei dem Wert lohnt sich der Stress nicht.


Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen und viel Glück bei der Klärung.

3

Mittwoch, 11. Januar 2012, 09:46

Von wem kam denn der Portovorschlag?
War es Dein Angebot?
Oder seine Idee?
Wurde explizit im Mailverkehr davon gesprochen, dass die geringstmögliche Versandgebühr erhoben werden soll oder sollte es ein Einschreiben sein?

Ohne Einschreiben oder explizit versicherten Versand keine Rückverfolgung; darauf läßt man sich als Käufer jedoch bewußt ein, wenn man kein hohes Porto zahlen möchte.
Ein Kassenbeleg vom Dezember, als du die Sendung aufgegeben hast, sollte dann als Nachweis genügen, dass du deiner Pflicht des Versandes nachgekommen bist.
Da man in der Regel dazu neigt, diese Kassenbons wegzuwerfen (vor allem bei so vielen Verkäufen), wirst du u.U. keinen Nachweis mehr erbringen können, dass du die DVD am Tag X zur Uhrzeit Y im Postamt Z abgesendet hast.
Mußt du aber - je nachdem, wie du obige Fragen beantwortest - wohl auch nicht, da das Risiko eines Verlustes u.U. ganz beim Käufer lag.

Gruß,
Captain

4

Mittwoch, 11. Januar 2012, 09:59

Zitat

Von wem kam denn der Portovorschlag?
War es Dein Angebot?
Oder seine Idee?
Wurde explizit im Mailverkehr davon gesprochen, dass die geringstmögliche Versandgebühr erhoben werden soll oder sollte es ein Einschreiben sein?


er schrieb folgendes damals:

Zitat

Hallo,

steht die DVD noch zum Verkauf? Wenn ja, würde ich sie für 1 € zzgl. € 2,50 Versand kaufen.

MfG



also nichts von versichert und so.


Zitat

Da man in der Regel dazu neigt, diese Kassenbons wegzuwerfen (vor allem bei so vielen Verkäufen), wirst du u.U. keinen Nachweis mehr erbringen können, dass du die DVD am Tag X zur Uhrzeit Y im Postamt Z abgesendet hast.


genau das hab ich gemacht.

ich hab im grunde echt alle aufbewahrt, in der ersten zeit, aber ich wusste bisher kam nichts und alles war gut.
und war sehr optimistisch dass da nichts mehr kommen wuerde und deswegen hab ich se weggeworfen.

Zitat

da das Risiko eines Verlustes u.U. ganz beim Käufer lag.


genau das denk ich mir auch.
denn auch bei ebay steht "keine ruecknahme"
jedoch war das abgelaufen und er hat s im grunde so gemacht.
aber da gibt es auch keine absicherung.
wenn jemand den und den betrag ueberweist.
dann liegt ja alles beim kaeufer.


Zitat

Der Streitwert ist wirklich sehr gering, ich bezweifle das es dem Käufer um den Betrag geht, viel mehr fühlt er sich wohl betrogen und möchte Gerechtigkeit.


und genau so geht es mir auch.

er weiss bzw die meisten wissen einfach genau, dass die kleinen sachen unversichert verschickt werden
und beruht sich darauf und meint kostenlos sachen abstauben zu koennen.
das is ja in dem sinne wie innen laden gehen und einfach was mitzunehmen
(also bestiehlt er in dem sinne)

ich hab wie gesagt locker so ca. 200 sachen abgeschickt und bisher kam alles an.
keiner hat sich beschwert, nichts.
und ausgerechnet der kaeufer der es ausserhalb ebay gemacht hat,
beschwert sich.

5

Mittwoch, 11. Januar 2012, 14:11

Stand in deiner urpsünglichen Verkaufsbeschreibung denn, dass du günstig bzw. unversichert versendest und/oder hatte die Beschreibung auch eine Möglichkeit, teuren, versicherten Versand zu wählen?

Schlimmstenfalls könnte passieren, dass du wegen fehlenden Belegs den Betrag tatsächlich erstatten musst - vgl. untenstehende Links.
Ich würde da nun präventiv handeln und dem Käufer (der ja immerhin auch enttäuscht über seinen Verlust ist) anbieten, Halbe halbe zu machen, tut ja bei dem Betrag nicht weh. Wenn er pampig wird, würde ich jedoch zuerst mal selbst mit stur probieren und sagen, dass es eben beim Billigheimer-Versand immer ein Risiko gibt und er dann eben einen versicherten Versand hätte anfordern müssen.

Je nachdem, wie du die obenstehenden Fragen beantwortest, kannst du dein Listing als Referenz nehmen - bei mir steht da immer drin: "Versicherter Versand auf Wunsch gegen Aufpreis - unversicherter Versand erfolgt auf Risiko des Käufers"

http://www.focus.de/digital/internet/eba…aid_342687.html
http://www.focus.de/digital/diverses/ebay_aid_80616.html

6

Mittwoch, 11. Januar 2012, 14:18

nein. da stand kein teurer also versicherter versand.
aber er wuerde eh sagen, dass die regel nicht mehr gilt,
da es nach auktionsende noch "seperat" bzw ausser ebay gekauft wurde.
die ging ja anfangs naemlich net weg, hat die beobachtet und dann gesehen,
dasse nicht wegging und mich angeschrieben.


das mit halbe halbe waer echt ne gute idee und sehr entgegenkommend.
so haette man sich das ja quasi "aufgeteilt"
koennt ich noch mit leben.

7

Mittwoch, 11. Januar 2012, 17:31

Der Verkauf wurde doch außerhalb von eBay gemacht, somit gelten die Bestimmungen von eBay sowieso nicht.
In der Vorweihnachtszeit verschwinden öfter mal Päckchen und auch Umschläge, sowas ist mir auch schon passiert. Allerdings lief das damals alles über eBay und der Verkäufer hatte mir mein Geld wieder erstattet. Wenn man um diese Zeit etwas verschickt, sollte man es IMMER versichert machen.

8

Mittwoch, 11. Januar 2012, 17:48

Zitat

Der Verkauf wurde doch außerhalb von eBay gemacht,



also ... ?
was denkst du ?

kann derjenige das auch nicht zurueckfordern, richtig ?



ich will einfach gern wissen ob leute bei 3,50 was machen bzw anwalt einschalten.
im grunde waer das doch nen riesen aufwand.

zudem kommt noch, dass mir eingefallen ist,
er hat meine adresse gar nicht.
meine bankdaten ja, aber adresse nicht.

muesste man ja haben bei "weiteren schritten einleiten"

9

Mittwoch, 11. Januar 2012, 20:05

Ein Anwalt kann auch über die Bankdaten an die Adresse kommen. Dein Problem ist nunmal, du kannst das abschicken nicht beweisen, da du den Postbeleg weggeworfen hast. Er kann aber beweisen, das er gezahlt hat. Wann hast du es denn abgeschickt, im Dezember?

Ich behalte solche Belege prinzipiell solange, bis eine Bewertung eingegangen ist, längstens 3 Monate, falls keine eingeht.

Klar, du könntest ihm jetzt auch unterstellen, er hat die DVD erhalten, sie ist beim Transport kaputt gegangen und er versucht so wieder das Geld zurück zu bekommen, was auch von seiner Seite aus nicht zu beweisen ist. Hier gilt Aussage gegen Aussage und ob er was erreicht, keine Ahnung.
Du hast dir nichts vorzuwerfen, da du sie zu seinen Bedingungen verschickt hast, also trägt er das Risiko.
Ich würde ihm eine freundliche (ist wichtig, das sie freundlich ist) Mail schicken und sagen, das du den Beleg nicht mehr hast, da du angenommen hattest sie wäre angekommen und du mit dem Abschicken deinen Teil erfüllt hast. Behalte auf jeden Fall alle Mails, seine und deine, die könnten unter Umständen noch wichtig sein, falls er wirklich einen Anwalt einschaltet.

10

Donnerstag, 12. Januar 2012, 17:59

Der Beleg würde aber nichts ändern, er beweist ja nur die Briefmarke und nicht den ordnungsgemäßen Versand (siehe Links).

Der Einwand allerdings, dass die Transaktion in Prinzip außerhalb Ebays ablief mit dem Verweis, dass es vor Weihnachten eben mal chaotisch zugehen kann und ER daher lieber auf versicherten Versand bestehen hätte sollen anstatt jetzt zu jammern ... ist zumindest logisch konsequent :-)

etienne

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11

Donnerstag, 12. Januar 2012, 21:50

ich würde meinen anwalt einschalten ausprinzip und ausserdem geht es glaub ich ihn eher darum das du ihn ignoriert hast

ich hatte es schon für 1,50 € gemacht und den prozess gewonnen
der angeklagte hatte nicht nur die 1,50 € zahlen müssen sondern mein anwalt, gerichtskosten und eine aufwand entschädigung

und hast du nicht schon öfter probleme bei ebay gehabt ?

also mein tip überweise und ihn das geld zurück und sag falls die dvd doch noch ankommt er könne sie behalten

12

Freitag, 13. Januar 2012, 15:16

ich hatte 1 problem was aber im grunde nicht wirklich ein problem war.
ansonsten gar nicht-

es geht einfach darum das bisher alles ankam.

und überwiegend waren es nur dvds also versand für 1,50 - 2,50 €
keiner hat irgendwie probleme gemacht.


und ich denke einfach, dass es eine gezielte verarsche ist.


und wenn ich es jetzt überweise, hat er gewonnen und wird es
immer wieder durchziehen.

es geht ums prinzip. genau wie mir.
auch wenn es nur 3,50 € sind
geld ist geld.

leider hab ich grad erfahren. dass man anwalt erst montag also
am 16. wieder im hause ist.

die frist die der käufer mir gegeben hat geht bis zum 19.


was würde evt. dann wenn er es sich entschliesst weiterzumachen,
was würde als nächstes kommen ?

13

Freitag, 13. Januar 2012, 15:22

Überleg mal, wie viel Zeit du schon in die ganze Sache investiert hast. Würde dem 5 € überweisen, soll er sich ein leckeres Eis kaufen und glücklich werden. Und du persönlich schreibst es dann als Lehrgeld ab. Nächstes Mal einfach eindeutig drauf hinweisen, dass der Versand unversichert erfolgt (auf Risiko des Käufers). Will er einen Nachweis, soll er dafür zahlen. :)