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Prinzipiell ging es mir darum:
Das heißt, die Sender erstellen eigene Untertitel für die TV-Produktionen bzw geben sie in Auftrag und zahlen viel Geld dafür.
Mein Gott, scheiss Dir doch nicht in die Hose.Prinzipiell ging es mir darum:
Das heißt, die Sender erstellen eigene Untertitel für die TV-Produktionen bzw geben sie in Auftrag und zahlen viel Geld dafür.
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Der Rechteinhaber des Filmwerks habe auch die alleinigen Rechte an den Untertiteln, befand
das Gericht. Die Herstellung und Verbreitung von Untertiteldateien dürfe nur mit Genehmigung
der Rechteinhaber erfolgen.
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Wenn der EuGH jetzt entschieden hat, daß Untertitel nur mit Genehmigung der Rechteinhaber
erstellt werden dürfen, betrifft das mMn nicht nur die Niederlande, sondern ganz Europa ...
... hoffentlich nicht, aber es ist wohl zu befürchten.
Zitat
Wenn der EuGH jetzt entschieden hat, daß Untertitel nur mit Genehmigung der Rechteinhaber
erstellt werden dürfen, betrifft das mMn nicht nur die Niederlande, sondern ganz Europa ...
... hoffentlich nicht, aber es ist wohl zu befürchten.
Rechtlich ist das ganz klar geregelt. Der Urheber dürfte z.b. frei entscheiden, dass sein Werk beispielsweise nur im Original gezeigt werden darf und nicht in andere Sprachen übersetzt. Wird er selten tun, aber wenn das der Künstler will, sollte man es auch respektieren. Dann darf der Film halt nur ganz ohne Synchro oder Untertitel gezeigt werden.
Nur teilweise. Laut Wikipedia wurde der zwar nicht synchronisiert, aber durchaus untertitelt.Das stimmt. So geschehen bei Jim Jarmuschs "A night on Earth".
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Lukas der Lokomotivführer« (30. Januar 2018, 23:52)
Mal ganz dumm gefragt. Was soll man damit sonst machen? Lesen, wie einen Zeitungsartikel und sich das Geschehene vorstellen?...und ob unsere User die übersetzten Untertitel in einen entsprechenden Film einbinden, ist ja auch nicht einmal bewiesen.
Ich habe in meinem Leben einige Urheberrechtsprozesse vor den Landgerichten in Deutschland geführt und dabei einige Überraschungen erlebt. Einfach und klar ist in der Regel bei solchen Prozessen gar nichts! Da ging es zwar nicht um Untertitel, aber um schutzwürdige literarische Texte. Es dürfte auch ziemlich egal sein, an welche Videofassung die Untertitel angepaßt wurden. Letztendlich gilt vor Gericht der Beweis zu erbringen, dass das Forum subcentral Untertitel erstellt und gleichzeitig das Forum diese auch mißbräuchlich in Form einer Filmeinbindung verwendet/öffentlich anbietet. Dies ist nicht der Fall und ich würde einmal davon ausgehen, dass eine solche Klage der Filmrechteinhaber schon alleine wegen Passivlegitimation (richtiger Beklagter?) scheitern dürfte.Ich finde, da machst Du dir die Sache etwas zu einfach. Vor allem, weil auch immer angegeben wird, an welche Videofassung die Untertitel jeweils angepasst wurden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lukas der Lokomotivführer« (2. Februar 2018, 13:11)